Aufgrund zahlreicher Sonder- und Spezialvorschriften ist das allgemeine für Arbeitnehmer geltende Arbeitsrecht nur bedingt auch auf Ausbildungsverhältnisse bzw. Auszubildende anwendbar. In mancher Hinsicht können oder müssen Auszubildende wie andere Arbeitnehmer behandelt werden, teilweise sind ergänzende Bestimmungen dabei zu berücksichtigen, teilweise gelten völlig andere Vorschriften. Das Seminar soll als Praxishilfe (für Ausbilder, Ausbildende und Praxisanleiter, JAV-Mitglieder, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten) dazu beitragen, die dabei auftretenden Unsicherheiten besser zu bewältigen.
Dauer : 1 Tag (den zeitlichen Tagesablauf erfahren Sie .... hier).
Kosten : Zur Inhouse-Seminar-Kostenanfrage gelangen Sie .... hier).
Teilnehmerkreis :
Ausbilder und Ausbildende (nicht zu verwechseln mit Auszubildenden), Personalsachbearbeiter, JAV-Mitglieder, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, sonstige interessierte Berufstätige (Arbeitnehmer und Auszubildende).
D i e I n h a l t e :
- Grundsätzliches zum Berufsbildungsrecht und zum Arbeitsrecht im Ausbildungsverhältnis
- Überblick über die Rechtsgrundlagen (BBiG, JASchG u.a.)
- Wann darf ein Betrieb ausbilden ? (Betriebliche Anforderungen)
- Anforderungen an den Ausbilder (früher Lehrherr)
- Anforderungen an den Ausbilder (respektive Praxisanleiter)
- Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- Der Ausbildungsvertrag
- Inhalt und Aufbau
- Besonderheiten bei Minderjährigen
- Der Praktikantenvertrag und der Volontärvertrag
- Pflichten ...
- ... des Ausbilders
- ... des Ausbildenden
- Pflichten des Auszubildenden
- Gestaltung der Ausbildungszeit
- Ansprüche auf Vergütung und Entschädigung
- Ansprüche bei Krankheit
- Urlaub und Freistellung
- Besondere Schutzpflichten ggü. Auszubildenden
- Haftung während und bei Abbruch der Ausbildung
- Tarifrechtliche Regelungen für das Ausbildungsverhältnis
- Zeugniserteilung
- Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Besondere Kündigungsschutzbestimmungen
- Stellung und Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Stellung und Rechte des Betriebsrates / des Personalrats
Die Methoden :
Vortrag (unter Einbeziehung von Beamer-Präsentationen), Besprechung und Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.